Claudia Kurz

Begleitung
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

"Ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement...

…ist der Schlüssel zu einer gesunden Belegschaft und damit zu einem produktiveren Unternehmen.“

Prof. Dr. Bernhard Bandura

Experte für Arbeits- und  Gesundheitswissenschaften

kostenersparnis durch schnelle Wiedereingliederung - Im BEM lässt sich was bewegen - packen wir es an!

Mit dem in §167 Abs. 2 SGB IX eingeführten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) werden Arbeitgebende aufgefordert, langzeiterkrankten oder wiederholt arbeitsunfähigen Beschäftigten eine Hilfestellung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess anzubieten. Es soll als Präventionsinstrument dazu beitragen, dass krankheitsbedingte Beeinträchtigungen bei Beschäftigten frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Nutzen

Reduzierung der Fehlzeiten, Gesundheitsförderung und Prävention:

Durch die gezielte Unterstützung, wie Stressbewältigung und Föderung der psychischen Gesundheit können Rückfälle und erneute Krankheitsausfälle minimiert werden.

Steigerung der Arbeitszufriedenheit und Unternehmensbindung

Ein Unternehmen, das in die psychische Gesundheit seiner Mitarbeitenden investiert, zeigt Fürsorge und Wertschätzung.

Verbesserung der Kommunikation und Konflikbewältigung

Lösung von Kommunikationsproblemen und Konflikten, die während der Wiedereingliederung auftreten können.

Förderung der Arbeitsfähigkeit

Individuelle Hindernisse können identifiziert werden, die der erfolgreichen Wiedereingliederung im Wege stehen. Strategien zu deren Überwindung können entwickelt werden.

 

Sie möchten gerne:

  • Rechtskonformität sicherstellen: Sie möchten sicherstellen, dass ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen erfüllt

  • Mitarbeitergesundheit fördern: Sie sind daran interessiert, die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen und zu fördern, da dies sowohl die Produktivität als auch das Wohlbefinden der Belegschaft langfristig unterstützt.

  • Maßgeschneiderte Lösungen entwickeln: Firmeninhaber wollen eine passgenaue Beurteilung, die spezifisch auf die Bedürfnisse und Bedingungen ihres Unternehmens zugeschnitten ist.

  • Risiken frühzeitig erkennen: Sie möchten potenzielle psychische Belastungen frühzeitig identifizieren, um präventive Maßnahmen zu ergreifen, bevor es zu ernsthaften Problemen oder Ausfällen kommt.

  • Effiziente Umsetzung: Firmeninhaber streben nach einer praktikablen und effizienten Methode zur Durchführung , die den betrieblichen Ablauf nicht unnötig belastet.

  • Langfristige Verbesserungen anstreben: Sie sind daran interessiert, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu nutzen, um langfristige und nachhaltige Verbesserungen im Unternehmen zu erreichen.

  • Arbeitgeberattraktivität steigern: Sie möchten die Attraktivität für bestehende und potenzielle Mitarbeitende erhöhen, indem Sie die psychische Gesundheit erst nehmen

Dann schreiben Sie mir!
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Erfolgsfaktor Mitarbeitergesundheit

Fragen & Antworten

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das Unternehmen in Deutschland einsetzen, um Mitarbeiter nach längerer Krankheit wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Es handelt sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Instrument, das im Sozialgesetzbuch IX (§ 167 Abs. 2) geregelt ist und das Ziel verfolgt, erneuten Erkrankungen vorzubeugen und Arbeitsunfähigkeiten zu vermeiden.

Ein BEM steht allen Arbeitnehmern zu, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Dies gilt unabhängig von der Art der Erkrankung oder der Beschäftigungsdauer im Unternehmen.

Nein, die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Der betroffene Mitarbeiter kann das Angebot des Arbeitgebers annehmen oder ablehnen. Ein BEM darf nur mit Zustimmung des Mitarbeiters durchgeführt werden.

Das BEM zielt darauf ab, die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters wiederherzustellen, die Arbeitsbedingungen anzupassen und gegebenenfalls präventive Maßnahmen zu ergreifen, um erneute Erkrankungen zu vermeiden. Langfristig soll die Beschäftigungsfähigkeit des Mitarbeiters gesichert werden.

Das BEM-Verfahren beginnt mit einem Informationsgespräch, bei dem der Mitarbeiter über die Ziele, den Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen des BEM aufgeklärt wird. Wenn der Mitarbeiter zustimmt, folgt eine Analyse der Arbeitssituation und der gesundheitlichen Einschränkungen. Daraus werden Maßnahmen abgeleitet, wie z. B. eine Anpassung des Arbeitsplatzes, eine stufenweise Wiedereingliederung oder Schulungen.

An einem BEM-Verfahren sind in der Regel der betroffene Mitarbeiter, der Arbeitgeber, der Betriebsrat (sofern vorhanden) und gegebenenfalls der Betriebsarzt oder externe Berater beteiligt. Auch die Schwerbehindertenvertretung kann eingebunden werden, wenn der Mitarbeiter eine Schwerbehinderung hat.

Mitarbeiter haben das Recht auf umfassende Information und Beratung. Sie können Maßnahmen vorschlagen und müssen den vorgeschlagenen Maßnahmen zustimmen. Zudem haben sie das Recht auf Vertraulichkeit: Alle im Rahmen des BEM erhobenen Daten dürfen nur mit Einwilligung des Mitarbeiters verwendet werden.

Wenn kein BEM angeboten oder durchgeführt wird, kann dies für den Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens. Das Fehlen eines BEM kann als Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gewertet werden.

Ein erfolgreiches BEM kann dazu beitragen, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitern wiederherzustellen und langfristig zu sichern. Dies reduziert krankheitsbedingte Fehlzeiten und kann die Produktivität steigern. Außerdem wird das Betriebsklima durch die Fürsorge des Arbeitgebers verbessert.

Ein BEM kann so oft durchgeführt werden, wie es erforderlich ist. Jedes Mal, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, sollte der Arbeitgeber ein neues BEM-Verfahren anbieten.