Claudia Kurz

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBUpsych) für Unternehmen

Prävention

Arbeitsplatz im Gleichgewicht: Psychische Belastungen reduzieren, Potentiale entfalten

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Ihr Schlüssel zu einem gesunden und produktiven Unternehmen

In einer modernen Arbeitswelt sind psychische Belastungen eine ernstzunehmende Herausforderung für jedes Unternehmen. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist ein wichtiger Prozess im Rahmen des Arbeitsschutzes, der darauf abzielt, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zu deren Minimierung zu ergreifen.

 Sie umfasst alle Arbeitsbedingungen und -abläufe, die sich negativ auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiter auswirken könnten.

Zweck der Gefährdungsbeurteilung ist es, Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird (§ 4 ArbSchG).

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern vor allem eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Sie stärkt die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, erhöht die Produktivität und schafft eine positive Arbeitsatmosphäre. Setzen Sie auf ein gesundes Arbeitsumfeld und sichern Sie den nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens. Kontaktieren Sie mich für eine maßgeschneiderte Beratung und erfahren Sie, wie ich Sie bei der Umsetzung einer erfolgreichen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen unterstützen kann.


Mein Angebot

1. Vorbereitung & Planung

Definition von Zielen, Methoden und dem Umfang der Beurteilung.

2. Datenerhebung

Durch Interviews, Fragebögen und Beobachtungen werden potenzielle Belastungsquellen identifiziert.

3. Analyse der Ergebnisse

Bewertung der Daten

4. Maßnahmenentwicklung

Erarbeitung gezielter Maßnahmen zur Reduzierung psychischer Belastungen und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

5. Umsetzung & Kontrolle

Unterstützung bei der Implementierung der Maßnahmen und deren Wirksamkeit durch regelmäßige Nachkontrollen.


Vorteile für Ihr Unternehmen

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Erfüllung dieser Anforderungen minimieren Sie das Risiko rechtlicher Konsequenzen und zeigen Verantwortung gegenüber Ihren Beschäftigten.

Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit

Indem Sie aktiv auf die psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden achten, schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, in dem sich Ihre Mitarbeitenden wohl und wertgeschätzt fühlen. Zufriedene Beschäftigte sind motivierter und engagierter, was sich positiv auf die gesamte Unternehmenskultur auswirkt.

Erhöhung der Produktivität

Ein gesunder Geist ist der Motor für hohe Leistungsfähigkeit. Beschäftigte, die psychisch gesund sind, arbeiten effizienter, sind kreativer und zeigen eine höhere Bereitschaft, sich für das Unternehmen einzusetzen. Dies führt zu einer signifikanten Steigerung der Produktivität.

Reduzierung der Fehlzeiten

Psychische Belastungen sind eine häufige Ursache für Fehlzeiten. Durch gezielte Maßnahmen zur Stressreduktion und Förderung der mentalen Gesundheit können Krankheitsausfälle erheblich verringert werden. Dies spart nicht nur Kosten, sondern sorgt auch für eine kontinuierliche Betriebsabläufe.

Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität

Unternehmen, die sich aktiv um das Wohl ihrer Beschäftigten kümmern, sind attraktivere Arbeitgeber. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, als Unternehmen bekannt zu sein, der sich um die Gesundheit und das Wohlbefinden seiner Belegschaft kümmert.

Langfristige Kosteneinsparungen

Investitionen in die psychische Gesundheit der Mitarbeiter zahlen sich langfristig aus. Durch die Reduzierung von Fehlzeiten und die Steigerung der Produktivität können erhebliche Kosten eingespart werden. Ein gesundes Arbeitsumfeld führt zu einer höheren Mitarbeiterbindung und reduziert die Fluktuation.

Erfolgsfaktor Mitarbeitergesundheit

Fragen & Antworten

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBUpsych) ist ein Verfahren zur systematischen Erfassung und Bewertung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Sie dient dazu, potenzielle Gesundheitsgefährdungen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Prävention und Reduzierung dieser Belastungen zu entwickeln. Die GBUpsych ist gesetzlich vorgeschrieben und Bestandteil des allgemeinen Arbeitsschutzes.

Psychische Belastungen, wie Stress, Überforderung oder Mobbing, können langfristig zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen, wie z. B. Burnout oder Depressionen. Die GBUpsych hilft, solche Belastungen frühzeitig zu erkennen und durch gezielte Maßnahmen zu minimieren, was sowohl die Gesundheit der Mitarbeiter als auch die Produktivität des Unternehmens fördert.

Die Verantwortung für die Durchführung der GBUpsych liegt beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass alle relevanten psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz erfasst und bewertet werden. Häufig werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder externe Berater in den Prozess einbezogen.

In der GBUpsych werden verschiedene psychische Belastungsfaktoren untersucht, darunter Arbeitsintensität, Zeitdruck, unklare Aufgabenstellungen, mangelnde Unterstützung durch Vorgesetzte, Konflikte im Team, mangelnde Anerkennung oder auch die Arbeitsumgebung selbst, wie Lärm oder schlechte Beleuchtung.

Eine GBUpsych erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Vorbereitung: Definition der Ziele und Auswahl der Methoden.
  2. Erhebung: Systematische Sammlung von Informationen, z. B. durch Befragungen, Beobachtungen oder Workshops.
  3. Analyse: Bewertung der erfassten Daten und Identifikation von Belastungsschwerpunkten.
  4. Maßnahmenplanung: Entwicklung und Implementierung von Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen.
  5. Wirksamkeitskontrolle: Überprüfung, ob die Maßnahmen erfolgreich waren und die Belastungen reduziert haben.

Zur Durchführung der GBUpsych können verschiedene Methoden eingesetzt werden, wie z. B. Mitarbeiterbefragungen, Interviews, Workshops, Beobachtungen am Arbeitsplatz oder die Analyse von Arbeitsunfall- und Krankheitsdaten. Die Wahl der Methode hängt von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens ab.

Die GBUpsych ist im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verankert. Hier ist festgelegt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, alle Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu beurteilen, einschließlich psychischer Belastungen. Darüber hinaus gibt es spezifische Verordnungen und Richtlinien, die den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz regeln.

Wenn eine GBUpsych nicht durchgeführt wird, kann dies für den Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn es zu arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen kommt. Zudem kann das Fehlen einer GBUpsych die Arbeitssicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter beeinträchtigen, was zu höheren Krankheitsraten und geringerer Produktivität führen kann.

Die GBUpsych trägt dazu bei, das Arbeitsumfeld zu verbessern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Dies kann zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit, geringeren Fehlzeiten und einer gesteigerten Produktivität führen. Zudem können durch die frühzeitige Erkennung von psychischen Belastungen langfristige Kosten durch Krankheitsausfälle reduziert werden.

Eine GBUpsych sollte regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere wenn sich wesentliche Veränderungen im Arbeitsumfeld ergeben, wie z. B. die Einführung neuer Technologien, Umstrukturierungen oder nach relevanten Vorfällen. Auch ohne Veränderungen ist eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen weiterhin wirksam sind.